Einzelmitglieder
Der Landesverband 18 besteht seit dem 15.4.2023 nur noch aus Einzelmitgliedern.
Bei den Ring-Nr./Züchter-Nr. werden aber weiterhin (wenn gewünscht) noch die Vereins-Nr. hinzugezogen.
Bei allen anderen werden dann aber die Nr. des alten Einzelmitgliedsvereins herangezogen.
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des LV 18.
Muss ich im Gebiet Ostwestfalen-Lippe wohnen,
um Einzelmitglied im LV 18 werden zu können?