Sachkunde und Fachkunde

in der Vogelhaltung und Vogelzucht

 

Sachkundenachweis

Für DKB Mitglieder wird eine Sachkundeschulung und eine anschließende Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss mit einem Sachkundenachweis belegt wird, angeboten.
Unsere Lehrgänge zur Sach- und Fachkunde richtet sich an die nichtgewerblichen Vogelhalter und Züchter des DKB!
In der folgenden Auflistung findet ihr die Sachkunde-Schulungsleiter aus eurem Einzugsgebiet.

 

Wie ihr der Tabelle entnommen habt, ist der LV 18 gut durch ausreichend Schulungsleiter vertreten.
Das ist wieder ein Grund, um bei uns Mitglied zu werden!
Die Schulungsunterlagen könnt ihr bequem von zu Hause über die HP des DKB einsehen und ggf. für euch ausdrucken. Klick HIER!
Die Schulungsunterlagen sind kostenlos.

Schulungen können entweder von Vereinen oder Interessengruppen bei einem unserer Schulungsleiter angefragt werden. Weiterhin findet in unregelmäßigen Abständen eine Schulung im Anschluss an die Landesverbandstagung statt.

Was sagt der Gesetzgeber zu dem Thema?

Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist in Deutschland erforderlich, wenn Vögel gewerbsmäßig gezüchtet, gehandelt, gehalten oder ausgestellt werden.
Ein Nachweis ist z.B. bei Zucht von mehr als 25 Paaren (bis ca. Nymphensittichgrösse) nötig. 

 

Bei der "neuen" Sachkundeschulung bekommt ihr zusätzlich einen kleinen, lamitierten Ausweis im Gerldbörsen-Format dazu.

Dann könnt ihr bei Börsen und Transporten eure Sachkunde sofort belegen.

Termine

 

 

Die nächste Sachkundeschulung in unserem Landesverband findet im Anschluss an unsere Herbsttagung statt am:

12.09.2026 im Liemer Krug

 

Bitte meldet euch vorher mit diesem Formular zu der Prüfung an:

Anmeldeformular Sachkunde Lv 18 Pdf
PDF – 1,1 MB 26 Downloads