Für DKB Mitglieder wird eine Sachkundeschulung und eine Prüfung, deren erfolgreicher Abschluss mit einem Sachkundenachweis belegt wird, angeboten. Unsere Lehrgänge zur Sach- und Fachkunde richtet sich an die nichtgewerblichen Vogelhalter und Züchter des DKB! In der folgenden Auflistung findet ihr die Sachkunde-Schulungsleiter aus eurem Einzugsgebiet.
Wie ihr der Tabelle entnommen habt, ist der LV 18 gut durch ausreichend Schulungsleiter vertreten. Das ist wieder ein Grund, um bei uns Mitglied zu werden! Die Schulungsunterlagen könnt ihr bequem von zu Hause über die HP des DKB einsehen und ggf. für euch ausdrucken. Klick HIER! Die Schulungsunterlagen sind kostenlos.
Schulungen können entweder von Vereinen oder Interessengruppen bei einem unserer Schulungsleiter angefragt werden. Weiterhin findet in unregelmäßigen Abständen eine Schulung im Anschluss an die Landesverbandstagung statt.
Was sagt der Gesetzgeber zu dem Thema?
Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist in Deutschland erforderlich, wenn Vögel gewerbsmäßig gezüchtet, gehandelt, gehalten oder ausgestelltwerden. Ein Nachweis ist z.B. bei Zucht von mehr als 25 Paaren (bis ca. Nymphensittichgrösse) nötig.